AGB und Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

ATT-Overath UG (haftungsbeschränkt), Aggerhütte 120a, 53797 Lohmar, Deutschland

Tel.: 02206 9459943 · E-Mail: info@att-overath.de · www.att-overath.de

Geschäftsführerin: Regina Jonas · Amtsgericht Siegburg · HRB 18754 · USt-IdNr.: DE312211450

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

  1. 1.1.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen von Kunden im Online-Shop unter der Domain „www.att-overath.de“ sowie im eBay-Shop „att-overath“ von ATT-Overath UG, Aggerhütte 120a, 53797 Lohmar (nachfolgend „ATT-Overath UG“), und für telefonische Bestellungen. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen ATT-Overath UG und dem Kunden, die Abwicklung der geschlossenen Verträge sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

  2. 1.2.

    Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  3. 1.3.

    Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit sich aus der jeweiligen Regelung nichts Abweichendes ergibt.

2. Vertragsschluss

  1. 2.1.

    Vertragsschluss bei Käufen über den eBay-Shop „att-overath“: Das Einstellen von Ware bei eBay in einer Online-Auktion oder zu einem Festpreis (Sofort-Kaufen-Option) stellt ein verbindliches Angebot von ATT-Overath UG zum Vertragsschluss über diese Ware dar. Die Eigenschaften der angebotenen Ware ergeben sich aus der Artikelbeschreibung. Der Vertrag kommt mit dem Kunden zustande, der während der Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgibt oder die Sofort-Kaufen-Option ausübt. Das Angebot des Kunden erlischt, wenn ein anderer Kunde ein höheres Gebot abgibt.

  2. 2.2.

    Vertragsschluss bei Bestellungen über den Onlineshop von ATT-Overath UG (www.att-overath.de):

  3. 2.2.1.

    Die Präsentation der Waren im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich einen Online-Verkaufsprospekt. Die Artikelbeschreibung ist für die Bestimmung der Eigenschaften der Ware maßgeblich. ATT-Overath UG behält sich vor, dem Kunden zumutbare Änderungen der Ware, wie technische Anpassungen oder geringe Form- und Farbabweichungen, vorzunehmen.

  4. 2.2.2.

    Nach Auswahl der Ware gibt der Kunde durch Anklicken des „Bestellen“-Buttons ein verbindliches Angebot ab. Vor dem endgültigen Absenden kann der Kunde seine Bestellung noch bearbeiten und korrigieren.

  5. 2.2.3.

    Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt durch eine automatische E-Mail (Bestellbestätigung), die jedoch keine Annahme des Angebots darstellt.

  6. 2.2.4.

    Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn ATT-Overath UG das Angebot des Kunden durch eine Versandbestätigung per E-Mail innerhalb von drei Werktagen annimmt oder die Ware an den Kunden ausliefert.

  7. 2.3.

    Vertragsschluss bei telefonischen Bestellungen: Die telefonische Bestellung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch ATT-Overath UG zustande, entweder durch eine Versandbestätigung per E-Mail oder durch die Auslieferung der Ware.

  8. 2.4.

    Vertragssprache und Speicherung des Vertragstexts: Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. ATT-Overath UG speichert den Vertragstext nicht gesondert, sondern sendet die Bestelldaten und die AGB dem Kunden per E-Mail zu. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Bestelldaten und die AGB auszudrucken.

3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

  1. 3.1.

    Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und, soweit anwendbar, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich etwaiger Versandkosten, Pfandbeträge oder Zusatzkosten, sofern diese gesondert ausgewiesen werden.

  2. 3.2.

    Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im jeweiligen Angebot, im Onlineshop, bei eBay oder im Rahmen der telefonischen Bestellung mitgeteilt.

  3. 3.3.

    Rechnungsbeträge sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  4. 3.4.

    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ATT-Overath UG anerkannt sind. Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Rechte unberührt.

4. Lieferung, Versand und Verfügbarkeit

  1. 4.1.

    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  2. 4.2.

    Angegebene Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Streiks, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger nicht von ATT-Overath UG zu vertretender Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen.

  3. 4.3.

    Ist ein Artikel nicht verfügbar, wird ATT-Overath UG den Kunden unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet, sofern keine Ersatzlieferung vereinbart wird.

  4. 4.4.

    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5. Gefahrübergang und Transportschäden

  1. 5.1.

    Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person auf den Kunden über.

  2. 5.2.

    Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

  3. 5.3.

    Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und ATT-Overath UG hierüber zu informieren. Für Verbraucher stellt dies keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Rechte dar.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. 6.1.

    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von ATT-Overath UG.

  2. 6.2.

    Gegenüber Unternehmern behält sich ATT-Overath UG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  3. 6.3.

    Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich mitzuteilen.

7. Altteil, Austauschsystem und Pfandabwicklung

  1. 7.1.

    Soweit Waren im Austauschsystem angeboten werden, ist der Kunde verpflichtet, das vereinbarte Altteil vollständig, ausbaufähig, ungeöffnet und in einem instandsetzungsfähigen Zustand innerhalb der vereinbarten Frist an ATT-Overath UG zurückzugeben.

  2. 7.2.

    Ein erhobener Altteilpfandbetrag wird nach Eingang und Prüfung des Altteils erstattet, sofern das Altteil der vereinbarten Beschaffenheit entspricht und keine Ausschlussgründe vorliegen.

  3. 7.3.

    Eine Erstattung kann ganz oder teilweise abgelehnt werden, wenn das Altteil unvollständig, mechanisch zerstört, geöffnet, zerlegt, stark korrodiert, durch unsachgemäße Behandlung beschädigt oder nicht dem bestellten Austauschprodukt zuzuordnen ist.

  4. 7.4.

    Die Rücksendung des Altteils hat transportsicher verpackt und frei von ausgelaufenen Betriebsstoffen zu erfolgen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Versand- und Verpackungsvorgaben eingehalten werden.

8. Beschaffenheit instandgesetzter und gebrauchter Ersatzteile

  1. 8.1.

    Bei angebotenen Lenkgetrieben, Komponenten und Ersatzteilen kann es sich um instandgesetzte, generalüberholte oder gebrauchte Austauschware handeln, sofern dies im Angebot entsprechend angegeben ist.

  2. 8.2.

    Geringfügige Gebrauchsspuren, optische Abweichungen, herstellerbedingte Varianten, technische Überarbeitungen oder zumutbare Modellabweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionsfähigkeit und die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt werden.

  3. 8.3.

    Maßgeblich für die Kompatibilität sind die im Angebot angegebenen Fahrzeugdaten, Teilenummern, Vergleichsnummern und technischen Hinweise. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vor Bestellung zu prüfen.

9. Einbau, Ausbau und fachgerechte Montage

  1. 9.1.

    Lenkgetriebe und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile dürfen ausschließlich durch fachkundige Personen oder Fachwerkstätten eingebaut, ausgebaut, geprüft und in Betrieb genommen werden.

  2. 9.2.

    Der Kunde hat alle Herstellervorgaben, technischen Anweisungen, Anzugsdrehmomente, Entlüftungsvorschriften, Kalibrierungs- und Diagnosevorgaben einzuhalten.

  3. 9.3.

    Schäden, Fehlfunktionen oder Folgeschäden, die durch unsachgemäßen Einbau, fehlerhafte Montage, mangelhafte Reinigung von Leitungen, verunreinigte Betriebsstoffe oder Nichtbeachtung technischer Vorgaben entstehen, begründen keine Ansprüche gegen ATT-Overath UG, soweit ATT-Overath UG den Umstand nicht zu vertreten hat.

10. Achsvermessung, Spureinstellung und Kalibrierung

  1. 10.1.

    Nach dem Einbau eines Lenkgetriebes sind eine fachgerechte Achsvermessung, Spureinstellung und, soweit erforderlich, elektronische Kalibrierung oder Grundeinstellung nach Herstellervorgaben durchzuführen.

  2. 10.2.

    Der Kunde ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob Lenkung, Fahrwerk, Sensorik, Assistenzsysteme und elektronische Lenksysteme ordnungsgemäß funktionieren.

  3. 10.3.

    Fahrverhalten, Lenkradstellung, Spurtreue, Warnmeldungen oder Fehlerspeichereinträge können durch externe Fahrzeugzustände, Fahrwerkskomponenten, Reifen, Sensorik, Softwarestände oder Vorbeschädigungen beeinflusst werden.

11. Prüfung von Teilenummern und Fahrzeugdaten

  1. 11.1.

    Der Kunde ist verpflichtet, vor Bestellung die angegebenen Teilenummern, Vergleichsnummern, Fahrzeugdaten, Ausstattungsmerkmale und technischen Hinweise mit dem benötigten Ersatzteil abzugleichen.

  2. 11.2.

    Bei Unsicherheiten hat der Kunde vor Vertragsschluss Kontakt mit ATT-Overath UG aufzunehmen und die zur Prüfung erforderlichen Fahrzeug- und Teiledaten bereitzustellen.

  3. 11.3.

    Bestellt der Kunde trotz unklarer oder abweichender Daten, trägt er das Risiko einer Fehlbestellung, soweit ATT-Overath UG keine falsche Beratung oder Pflichtverletzung zu vertreten hat.

12. Rücksendungen, Reklamationen und Prüfablauf

  1. 12.1.

    Reklamationen sind unter möglichst genauer Beschreibung des Fehlers, der Einbausituation, des Fahrzeugtyps, der Laufleistung, der Fehlermeldungen und der durchgeführten Diagnosemaßnahmen mitzuteilen.

  2. 12.2.

    ATT-Overath UG ist berechtigt, reklamierte Ware technisch zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Kunde hat die hierfür erforderlichen Informationen und Nachweise, insbesondere Einbaunachweise, Diagnoseprotokolle, Vermessungsprotokolle und Fotos, zur Verfügung zu stellen.

  3. 12.3.

    Wird bei der Prüfung kein Mangel festgestellt oder beruht die Beanstandung auf einem Umstand, den ATT-Overath UG nicht zu vertreten hat, können dem Kunden die tatsächlich entstandenen Prüf-, Versand- und Bearbeitungskosten berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. 13.1.

    Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von ATT-Overath UG.

  2. 13.2.

    Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  3. 13.3.

    Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

14. Service-, Prüf- und Instandsetzungsleistungen

  1. 14.1.

    Soweit ATT-Overath UG Prüf-, Diagnose-, Einbau-, Ausbau-, Instandsetzungs- oder sonstige Serviceleistungen erbringt, richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

  2. 14.2.

    Der Kunde hat ATT-Overath UG vor Beginn der Arbeiten alle für die Leistung relevanten Informationen mitzuteilen, insbesondere bekannte Vorschäden, Fehlermeldungen, Reparaturversuche, Umbauten, Unfallschäden, Softwareänderungen und besondere Fahrzeugausstattungen.

  3. 14.3.

    Werden im Rahmen einer Prüfung weitere Mängel, notwendige Zusatzarbeiten oder nicht vorhersehbare Umstände festgestellt, wird ATT-Overath UG den Kunden hierüber informieren und eine Freigabe einholen, soweit die Zusatzarbeiten nicht zur Gefahrenabwehr oder Schadensvermeidung erforderlich sind.

15. Mitwirkungspflichten des Kunden / Fahrzeugzustand

  1. 15.1.

    Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

  2. 15.2.

    Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Laufleistung, Teilenummern, Vorreparaturen, Unfallschäden, Umbauten, Fehlermeldungen, Fehlerspeichereinträgen, Softwareständen und sonstigen Besonderheiten des Fahrzeugs.

  3. 15.3.

    Unterlässt der Kunde erforderliche Mitteilungen oder stellt er unzutreffende Informationen bereit, haftet ATT-Overath UG nicht für hieraus entstehende Verzögerungen, Fehlbestellungen, Mehraufwand, Fehlfunktionen oder Folgeschäden, soweit ATT-Overath UG den Umstand nicht zu vertreten hat.

16. Besondere Mitwirkungspflichten bei Chiptuning, Leistungssteigerung und Änderungen an der Fahrzeugelektronik

  1. 16.1.

    Der Kunde ist verpflichtet, ATT-Overath UG vor der Durchführung von Ein- und Ausbauarbeiten an dem Lenkgetriebe sowie vor der Achsvermessung und Spureinstellung darüber zu informieren, ob am Fahrzeug ein Chiptuning, eine Leistungssteigerung oder sonstige Veränderungen an der Motor- oder Fahrzeugelektronik vorgenommen wurden.

  2. 16.2.

    Fahrzeuge mit Chiptuning oder anderen elektronischen Modifikationen können ein verändertes Fahrverhalten sowie abweichende Systemwerte aufweisen, welche die ordnungsgemäße Funktion des Lenkungssystems, die Einstellung der Spur sowie die Kalibrierung beeinflussen können.

  3. 16.3.

    ATT-Overath UG übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Haftung für eine fehlerfreie Funktion, Einstellung oder Haltbarkeit des Lenkungssystems, sofern das Fahrzeug mit einem Chiptuning oder sonstigen elektronischen Modifikationen ausgestattet ist und die Beeinträchtigung hierauf beruht oder hierdurch mitverursacht wurde. Dies gilt insbesondere für Einbauarbeiten, Spureinstellungen, Kalibrierungen und daraus resultierende Fahrverhalten.

  4. 16.4.

    Im Falle eines nicht mitgeteilten Chiptunings oder sonstiger Modifikationen behält sich ATT-Overath UG das Recht vor, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten abzulehnen, soweit die geltend gemachten Ansprüche auf dem nicht mitgeteilten Umstand beruhen oder hierdurch mitverursacht wurden.

17. Gewährleistung

  1. 17.1.

    Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.

  2. 17.2.

    Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten oder instandgesetzten Waren gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

  3. 17.3.

    Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen erfolgt nur, soweit sie im Einzelfall gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.

  4. 17.4.

    Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau, fehlerhafte Montage, unsachgemäße Nutzung, fehlende Achsvermessung, unterlassene Kalibrierung, verunreinigte Betriebsstoffe, Fremdeingriffe, ungeeignete Fahrzeugkomponenten oder nicht mitgeteilte Fahrzeugmodifikationen verursacht wurden, soweit ATT-Overath UG diese Umstände nicht zu vertreten hat.

  5. 17.5.

    Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als Garantie bezeichnet werden. Die bloße Beschreibung einer Ware oder Leistung stellt keine Garantie dar.

18. Haftung

  1. 18.1.

    ATT-Overath UG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. 18.2.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ATT-Overath UG der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. 18.3.

    Im Übrigen ist die Haftung von ATT-Overath UG ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. 18.4.

    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

19. Schlussbestimmungen

  1. 19.1.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  2. 19.2.

    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ATT-Overath UG, soweit gesetzlich zulässig.

  3. 19.3.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

  4. 19.4.

    ATT-Overath UG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

  5. 19.5.

    Stand: Juni 2026.